Durch Bediengeräte und Gabelstapler kann es im Arbeitsalltag immer wieder zu Schäden an Regalanlagen kommen. Gesetzliche Vorgaben verpflichten die Betreiber deshalb dazu, ihre Anlagen jedes Jahr auf Schäden überprüfen zu lassen. Die genauen Richtlinien zur Durchführung dieser Sichtprüfung sind in der am 01.09.2009 in Kraft getretenen DIN EN 15635 festgelegt.
Die Sicherheit unserer Kunden und ihrer Anlagen sind maßgeblich und haben somit oberste Priorität für uns. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine jährliche Kontrolle durch einen extra für Sichtprüfung geschulten Mitarbeiter an. Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen festen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen, der eine jährliche Sichtprüfung beinhaltet.
Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führt der Regalinspekteur Sichtkontrollen durch und inspiziert u.a., ob Sicherheitsmaßnahmen, Regalkomponenten und die Art der Beladung den Vorschriften entsprechen.